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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmentrainings und Einzelcoachings

 

Mit der Unterzeichnung des Angebotes verpflichtet sich der Vertragspartner verbindlich zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung bzw. der vereinbarten Veranstaltungsreihe und zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren zzgl. Mehrwertsteuer laut Angebot für die Veranstaltung oder vereinbarte Veranstaltungsreihe.

Die vereinbarten Leistungen werden von der Trainerin auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erbracht. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet.

 

Die Trainerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags externe Trainer und Mitarbeiter sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Inhalt und Ablauf des Seminars können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden.

 

Ist die Trainerin an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige von ihm nicht zu vertretenden Umstände verhindert, so ist sie berechtigt, die vereinbarten Leistungen an einem zu vereinbarenden Ausweichtermin nachzuholen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verschiebung sind ausgeschlossen.

 

Ist dem Kunden trotz verbindlicher Anmeldung die Teilnahme an einem Firmentraining oder Einzelcoaching aus dringenden Gründen nicht möglich, kann der Termin in Absprache mit dem Veranstalter verschoben werden. Der Veranstalter behält sich vor, nach seinen Möglichkeiten maximal drei Ausweichtermine in einem Zeitraum von vier Monaten ab dem ursprünglich vorgesehenen Termin anzubieten. Wird auch mit diesen Ausweichterminen keine Durchführung des Firmentrainings oder Einzelcoachings ermöglicht, bleibt der Kunde zur Zahlung der gesamten Veranstaltungsgebühr verpflichtet.

 

Bei Absage des gebuchten Firmen- oder Einzeltrainings bzw. der Veranstaltungsreihe durch den Kunden bis zu vier Wochen vor Beginn sind 50% des Veranstaltungspreises zu zahlen. Bei Absage der Teilnahme mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Veranstaltungsgebühr zu zahlen.

 

Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Trainerin behält sich das Eigentum an den gelieferten Trainingsmaterialien bis zur endgültigen Bezahlung vor.

 

Die Trainerin behandelt alle auf den Kunden bezogenen Informationen, die ihr aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Sie ist berechtigt, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwerten. Sie ist ferner berechtigt, auf die Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken hinzuweisen.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare

 

Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner verbindlich zur Teilnahme am gebuchten Seminar und zur Zahlung der Seminargebühren zzgl. MwSt.

 

Die Trainerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags externe Trainer und Mitarbeiter sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Inhalt und Ablauf des Seminars können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden.

 

Stornierungen bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei. Bei späteren Stornierungen kann der Kunde eine(n) Ersatzteilnehmer/in benennen. Wird kein Ersatzteilnehmer/in benannt, ist bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 50% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei späteren Stornierungen, bei Nichterscheinen oder nur zeitweisem Erscheinen des Teilnehmers ist die gesamte Teilnahmegebühr des gebuchten Seminars zu zahlen.

 

Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund (insbesondere bei Erkrankung der Trainerin/des Trainers und bei zu geringer Teilnehmerzahl) den Seminartermin zu verlegen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verlegung sind ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall ist der Veranstalter nur zur Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren verpflichtet.

 

Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Trainerin behält sich das Eigentum an den gelieferten Trainingsmaterialien bis zur endgültigen Bezahlung vor.

 

Die Trainerin behandelt alle auf den Kunden bezogenen Informationen, die ihr aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Sie ist berechtigt, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwerten. Sie ist ferner berechtigt, auf die Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken hinzuweisen.

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